Häufig
gestellte Fragen
(Keine AGBs)
Frage:
Wann kann man die Räume besichtigen?
Antwort:
sonntags: 15 - 16 Uhr
ohne Voranmeldung (außer an Feiertagen)
und
nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 0221-72 51
05.
Keine Besichtigung samstags und
an Feiertagen.
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Frage:
Versteht sich der Preis von 75 Euro/Std. zuzüglich Mehrwertsteuer?
Antwort:
Nein. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
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Frage:
Wann darf mit max. 65 und wann mit max. 80
Personen gefeiert werden?
Antwort:
und
1. Januar -
14. Mai 2010
max. 65 Gäste (kein Zelt auf der Gartenterasse).
max. 80 Gäste (inkl. Zelt auf der Gartenterasse).
***
Frage:
Muss der Mieter sich im Voraus entscheiden,
für wie lange er die Räume mieten wird?
Antwort:
Nein.
Die Mindeststundenzahl beträgt
5 Std.
Eine Verlängerung nach dem Ablauf
der vertraglich vorgesehenen Zeit
ist möglich.
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Frage:
Sind die Räumlichkeiten rollstuhlgerecht?
Antwort:
Nein.
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Frage:
Wird vom Vermieter Bedienungspersonal zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Nein.
Es wird lediglich eine Person, die den Vermieter
vertritt,
während der Veranstaltung anwesend sein.
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Frage:
Wie viele Kinder
können mitfeiern?
Antwort:
Säuglinge (Alter 0-3 Jahre) – keine Begrenzung.
Kinder (3 – 12 Jahren) – max. 6.
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Frage:
Wie viele Sitzplätze
sind Innen vorhanden?
Antwort:
62 Sitzplätze,
wobei die Tischordnung bestimmt der Mieter.
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Frage:
Kann der Mieter ein Tag vor der eigentlichen Feier
Sachen Anliefern lassen, z.B. Getränke oder
Geschirr?
Antwort:
Nein.
Für die Anlieferung,
Tischdekoration, u. ä.
hat der Mieter max. 3 Stunden, frühestens ab 13
Uhr,
vor Beginn der Veranstaltung
Diese Stunden kosten 35 Euro/Std.
Für das Abholen
sind 2 Std. am Tag nach der Feier
im Mietpreis inbegriffen.
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Frage:
Ist die Endreinigung
im Preis inbegriffen?
Antwort:
Ja.
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Muss der Mieter seinen Müll selbst entsorgen?
Antwort:
Ja.
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Frage:
Darf in den Innenräumen geraucht werden?
Antwort:
Nein.
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Frage:
Darf der Mieter den Flügel benutzen?
Antwort:
Ja.
Die Benutzung des Flügels kostet 65 Euro.
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Frage:
Können die vorhanden Bistrotische
durch andere
Tische ersetzt werden?
Antwort:
Nein.
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Frage:
Stellt der Vermieter Gläser, Teller, Besteck, Tischdecken
zur Verfügung?
Antwort:
Nein.
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Frage:
Darf im Sommer im Vorgarten gegrillt werden?
Antwort:
Ja.
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Ihre weiteren Fragen diesbezüglich beantworten
wir gerne telefonisch.
Es wäre uns eine Ehre, wenn Sie unsere
Räumlichkeiten für Ihr Event wählen würden;
wir werden alles tun damit Sie und Ihre Gäste
sich bei uns wohl fühlen.