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Villa
Ignis Elsa-Brändström-Str. 6 l 50668 Köln
l Tel. (0221) 72 51 05 l Fax 739 26 80 (Muster) V E R T R A G
zwischen IGNIS e.V. Köln vertreten durch die Geschäftsführerin Liliana
Andrzejewski - im folgenden
"Vermieter" genannt - und ......................................................................................................................................................................................... - im folgenden
"Mieter" genannt. Der Mieter wird am
02 / 08
/ 2008 eine Veranstaltung in der Villa IGNIS mit 80 Personen durchführen. Der Vermieter stellt an dem Tag folgende Leistungen: ·
Räume (im EG des Hauses inkl. Vorgarten) für
die Zeit von 19 , 00 bis 24 , 00 Uhr (min. 5 Std., spätestens ab 20.00 Uhr, á 75 €/Std.) - eventuelle Verlängerungsstunden sind bar im Voraus zu
bezahlen - Anlieferung/Saaldekoration
ab 17,00
Uhr (frühestens ab 13 Uhr, max. 3 Std. vor der Veranstaltung
á 35
€/Std.) · Theke inkl. Kühlung für Getränke ·
Küchenbenutzung ·
Musikanlage (Mischpult, Lautsprecher, CD-Player) ·
Reinigung der Räume nach der Veranstaltung für den Gesamtpreis von 445,00 Euro zur
Verfügung,
Unmittelbar vor der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 500
Euro bar zu bezahlen, die am Tag nach der Veranstaltung mit evtl. durch
Kunden verursachten Schäden verrechnet werden darf. Zahlt der Mieter die Kaution bis 10
Minuten vor Beginn der Veranstaltung nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt und behält
einen Anspruch auf Schadenersatz, mindestens 200,- EUR pro Veranstaltungstag. Die
Getränke und das Buffet liefert der Mieter. Er verpflichtet sich auf eigene
Rechnung und Haftung Bedienungskräfte
zu engagieren, die für Sauberkeit im Saal, in der Küche und im Garten für die
Dauer der Veranstaltung sorgen. Sollte die
Veranstaltung, ohne Verschulden seitens des Vermieters, nicht stattfinden,
behält der Vermieter die von dem Mieter geleistete
Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro als feste pauschale Vertragsstrafe. Für
Garderobe und Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Köln, 30/03/2008 ……………………………… |