Villa Ignis

Elsa-Brändström-Str. 6   l   50668 Köln  l   Tel. (0221) 72 51 05   l   Fax 739 26 80

 

 

(Muster) V E R T R A G

 

zwischen

IGNIS e.V. Köln vertreten  durch die Geschäftsführerin Liliana Andrzejewski

- im folgenden "Vermieter" genannt -

und
Frau
Karin Müller, Hauptstr. 6, 50668 Köln, Tel. 0221/72 51 05

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- im folgenden "Mieter" genannt.

 

Der Mieter wird am  02  /  08  /  2008  eine Veranstaltung in der Villa IGNIS

 

mit   80   Personen durchführen.

 

Der Vermieter stellt an dem Tag folgende Leistungen:

 

·  Räume (im EG des Hauses inkl. Vorgarten)

 

für die Zeit von 19 , 00 bis 24 , 00 Uhr (min. 5 Std., spätestens ab 20.00 Uhr, á 75 €/Std.)

 

- eventuelle Verlängerungsstunden sind bar im Voraus zu bezahlen -

 

Anlieferung/Saaldekoration ab 17,00 Uhr (frühestens ab 13 Uhr, max. 3 Std. vor der Veranstaltung á  35 €/Std.)

 

·         Theke inkl. Kühlung für Getränke

·         Küchenbenutzung

·         Musikanlage (Mischpult, Lautsprecher, CD-Player)

·         Reinigung der Räume nach der Veranstaltung

 

für den Gesamtpreis von  445,00  Euro  zur Verfügung,


wobei eine Anzahlung von 200 Euro spätestens 5 Tage nach dem Unterzeichnen dieses Vertrages

und der Restbetrag in Höhe von  245,00  Euro spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu bezahlen ist.

 

Unmittelbar vor der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 500 Euro bar zu bezahlen, die am Tag nach der Veranstaltung mit evtl. durch Kunden verursachten Schäden verrechnet werden darf.

Zahlt der Mieter die Kaution bis 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung nicht, ist der Vermieter zur fristlosen

Kündigung berechtigt und behält einen Anspruch auf Schadenersatz, mindestens 200,- EUR pro Veranstaltungstag.

 

Die Getränke und das Buffet liefert der Mieter. Er verpflichtet sich auf eigene Rechnung und Haftung

Bedienungskräfte zu engagieren, die für Sauberkeit im Saal, in der Küche und im Garten für die Dauer der Veranstaltung sorgen.

 

Sollte die Veranstaltung, ohne Verschulden seitens des Vermieters, nicht stattfinden, behält der

Vermieter die von dem Mieter geleistete Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro als feste pauschale

Vertragsstrafe.

 

Für Garderobe und Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

 

Köln,  30/03/2008

 

 

 

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